Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen nicht mehr möglich, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen oder betriebsüblichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen von erfahrungsgemäß 20 % des üF-Preises.
  4. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu zahlen.
  5. Falls nicht anders vereinbart, gilt für Abbestellungen folgende Stornierungsfrist: Ohne Kosten bis 18.00 Uhr am Tag der Anreise.
  6. Ohne anders lautende Abmachung steht dem Gast das Zimmer am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung.
  7. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18 Uhr am Anreisetag bezogen werden. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, kann das Hotel danach über die Zimmer verfügen.
  8. Der Hotelier ist im Falle höherer Gewalt (Hochwasser, Brand, Streik und dergleichen) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Frankfurt/M.

Unsere Geschäftsbedingungen für Feierlichkeiten

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Veranstaltungsräume und die Speisen bestellt und zugesagt, oder falls aus Zeitgründen nicht mehr möglich, bereitgestellt worden sind.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen oder betriebsüblichen Leistungen, 80 % des Gesamtpreises zu zahlen. Dieser Preis setzt sich zusammen aus dem ggf. vereinbarten übernachtungspreis und den anfallenden Kosten der Gastronomie.
  4. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer oder Veranstaltungskapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung der Zimmer oder Veranstaltungskapazitäten hat der Besteller für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu zahlen.
  5. Im Falle der Rücktrittserklärung haben Vertragspartner und ggf. der Beigetretene, in Abhängigkeit vom Zugang der Erklärung, folgende Aufwandsentschädigungen zu zahlen:
      5.1. Logis inkl. Frühstück:
    • ohne Kosten- bis 8 Wochen vor Anreise
      für die Gesamtzahl der gebuchten Zimmer, bzw. Teilnehmer
    • ohne Kosten- bis 4 Wochen vor Anreise
      für 50% der gebuchten Zimmer, bzw. Teilnehmer
    • ohne Kosten- bis 10 Tage vor Anreise
      für bis zum 10% der gebuchten Zimmer, bzw. Teilnehmer, danach gilt Punkt 3
      5.2. Speisen
    • ohne Kosten- bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn für 100% des erwarteten Speisenumsatzes
    • ohne Kosten- bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn für 25% des erwarteten Speisenumsatzes
    • ohne Kosten- bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn
      für bis zu 10% des erwarteten Speisenumsatzes, danach gilt Punkt 3
  6. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Anzahlung i.H. v. 50% der vereinbarten Speisen zu leisten. Ohne Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf die bestellte Leistung. Der Schadensersatzanspruch des Hoteliers bleibt in diesem Fall gültig.
  7. Ohne anders lautende Abmachung, stehen den Gästen die Hotelzimmer am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung.
  8. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18 Uhr am Anreisetag bezogen werden. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, kann das Hotel danach über die Zimmer frei verfügen.
  9. Bei Verlust der Zimmerschlüsselkarte veranschlagen wir EUR 10,00 je Karte.

 

Unsere Geschäftsbedingungen für Sportgruppen

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer bestellt und zugesagt worden sind.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen oder betriebsüblichen Leistungen, 80 % des Gesamtpreises zu zahlen. Dieser Preis setzt sich zusammen aus dem vereinbarten übernachtungspreis, den anfallenden Kosten im Sportschulenbereich und der Gastronomie.
  4. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Zimmer hat die Gruppe (bzw. der Gast) für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu zahlen.
  5. Im Falle der Rücktrittserklärung, haben Vertragspartner und ggf. der Beigetretene, in Abhängigkeit vom Zugang der Erklärung folgende Aufwandsentschädigungen zu zahlen:
      5.1. Logis und Verpflegung:
    • ohne Kosten- bis 8 Wochen vor Anreise
      für die Gesamtzahl der gebuchten Zimmer/Teilnehmer und 100% des Speisenumsatzes
    • ohne Kosten- bis 4 Wochen vor Anreise
      für 50% der gebuchten Zimmer/Teilnehmer und 100% des Speisenumsatzes
    • ohne Kosten- bis 10 Tage vor Anreise
      für bis zum 10% der gebuchten Zimmer/Teilnehmer und 100% des Speisenumsatzes danach gilt Punkt 3
  6. Falls nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:
    30 Tage vor dem Anreisetag ist eine Anzahlung i.H. v. 100% des zu erwartenden Gesamtpreises (Gesamtpreis ohne Rasenplatz- bzw. Hallennutzung) zu leisten. Ohne Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf die bestellte Leistung. Der Schadensersatzanspruch des Hoteliers bleibt in diesem Fall gültig.
  7. Ohne anders lautende Abmachung, stehen den Gästen die Zimmer am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 12 Uhr zur Verfügung.
  8. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 19 Uhr am Anreisetag bezogen werden. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, kann das Hotel danach über die Zimmer frei verfügen.
  9. Zusätzlich ist unsere beigefügte Hausordnung zu beachten.

 

Unsere Geschäftsbedingungen für Tagungen

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer und Tagungsräume bestellt und zugesagt, oder falls aus Zeitgründen nicht mehr möglich, bereitgestellt worden sind.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen oder betriebsüblichen Leistungen, 80 % des Gesamtpreises zu zahlen. Dieser Preis setzt sich zusammen aus dem vereinbarten übernachtungspreis, den anfallenden Kosten im Tagungsbereich der und Gastronomie.
  4. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Zimmer, hat die Gruppe (bzw. der Gast) für die Dauer des Vertrages, den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu zahlen.
  5. Im Falle der Rücktrittserklärung haben Vertragspartner und ggf. der Beigetretene in Abhängigkeit vom Zugang der Erklärung folgende Aufwandsentschädigungen zu zahlen:
      5.1 Logis inkl. Frühstück:
    • ohne Kosten- bis 8 Wochen vor Anreise
      für die Gesamtzahl der gebuchten Zimmer, bzw. Teilnehmer
    • ohne Kosten- bis 4 Wochen vor Anreise
      für 50% der gebuchten Zimmer, bzw. Teilnehmer
    • ohne Kosten- bis 10 Tage vor Anreise
      für bis zum 10% der gebuchten Zimmer, bzw. Teilnehmer, danach gilt Punkt 3
      5.2. Raummiete und Speisen
    • ohne Kosten- bis 4 Wochen vor Anreise
      für 50% der vereinbarten Miete und 100% des zu erwartenden Speisenumsatzes
    • ohne Kosten- bis 2 Wochen vor Anreise
      für 25% der vereinbarten Miete und 100% des zu erwartenden Speisenumsatzes
    • ohne Kosten- bis 10 Tage vor Anreise
      für 10% der vereinbarten Miete und 100% des zu erwartenden Speisenumsatzes, d.Pkt.3
  6. Falls nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:
  7. 14 Tage vor dem Tagungstermin ist eine Anzahlung i.H. v. 50% der absehbaren Kosten zu leisten. Ohne Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf die bestellte Leistung. Der Schadensersatzanspruch des Hoteliers bleibt in diesem Fall gültig.
  8. Ohne anders lautende Abmachung, stehen den Gästen die Hotelzimmer am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung.
  9. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18 Uhr am Anreisetag bezogen werden. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, kann das Hotel danach über die Zimmer frei verfügen.
  10. Bei Verlust der Zimmerschlüsselkarte veranschlagen wir EUR 10,00 je Karte.